SWITCH Auskunftsdienst

Bei der Abfrage von .ch- und .li-Domains werden seit 1. Januar 2021 keine Personendaten mehr angezeigt. In begründeten Fällen erteilt SWITCH als Registrierungsstelle von .ch- und .li-Domains Auskunft über Personendaten. Diese wird nur noch auf Gesuch gewährt und nur, sofern sich die gesuchstellende Person oder Organisation authentifiziert und ein überwiegendes legitimes Interesse an den angefragten Daten glaubhaft macht.

Ob ein überwiegendes legitimes Interesse vorliegt, wird einzelfallweise geprüft.
Ein legitimes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn:

  • ein Halter oder technischer Kontakt des betreffenden Domain-Namens die aktuelle Eintragung überprüfen möchte.
  • ein Domain-Name Kennzeichenrecht verletzt.
  • der Inhalt einer Website Urheber- oder Persönlichkeitsrecht verletzt.
  • eine Behörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit tätig ist und die Daten zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind.

Wichtig: Der Wunsch, einen Domain-Namen zu kaufen oder den Betreiber der Website zu kontaktieren, ist hingegen nicht ausreichend.

Zum SWITCH Auskunftsgesuch: https://www.nic.ch/de/whois/domaininfo/request
Zum SWITCH Auskunftsgesuch für Behörden: https://www.nic.ch/de/whois/domaininfo/request_auth

 

Hintergrundwissen
- Bundesamt für Kommunikation BAKOM: Anpassung der Regeln für die Veröffentlichung der Registrierungsdaten
- SWITCH: Mehr Privatsphäre und Schutz vor Cybercrime