Transfersperre von Domains
Eine Transfersperre von ca. 60 Tagen gibt es bei .ch-Domains wie auch bei bekannten gTLD´s wie:
- .com
- .net
- .org
- .info
- .biz
Diese Sperre erfolgt nach einer Neuregistrierung und nach jedem Transfer. Die Fristen sind von der ICANN festgelegt und sind in erster Linie eine Reaktion auf den Domain-Handel: Die Zeitspanne, in der die Domain nicht weiterverkauft werden kann, soll den Missbrauch von Domains als reine Spekulationsobjekte mindern. Die Frist bewirkt, dass sich ein Besitzer nach dem Kauf einer Domain zumindest eine Weile lang an diese bindet.
Sperrfrist nach Löschung einer Domain
Eine andere Sperrfrist von ebenfalls mehreren Tagen erfolgt nach einer Domainlöschung. Innerhalb dieser Frist hat der alte Inhaber die Möglichkeit, seine Domain vom Provider wiederherstellen zu lassen, falls diese z.B. versehentlich gelöscht wurde oder doch weiterhin benötigt wird. Ein möglicher Restore ist also dem letzten Domaininhaber vorbehalten.
Unterschiedliche Regelung je nach TLD
Einsatz und Umfang von Domain-Sperren fallen insgesamt sehr unterschiedlich aus, ein paar Beispiele zur Frist nach Löschung:
- .ch 40 Tage
- .de 30 Tage
- .eu 40 Tage
- .at ca. 8 Wochen
Zum Teil wird in der WHOIS-Information das Datum der Löschung ausgegeben, so z.B. bei .ch-Domains. Damit lässt sich der mögliche Zeitpunkt, per wann eine Domain zur Neuregistrierung wieder verfügbar ist, errechnen. Dabei zu beachten gilt, dass es sich um die volle Anzahl Tage handelt, die abgewartet werden müssen, und dass sich nicht festlegen lässt, um welche Uhrzeit die Freigabe erfolgen wird. Die Frist wird durch die Registry im Hintergrund geregelt und kann von uns als Domain Anbieter nicht beeinflusst werden.
Artikel aktualisiert am 25.09.2019